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Mit einem VORSORGEAUFTRAG verhindern Sie die Bevormundung durch die KESB im Falle einer Urteilsunfähigkeit.

Info-Veranstaltung Oberiberg - Dienstag, 24. Juni 2025

Gasthaus Hirschen, Kirchenstr. 46, 8843 Oberiberg

Mit einem VORSORGEAUFTRAG verhindern Sie die Bevormundung durch die KESB im Falle einer Urteilsunfähigkeit.


Sollten Sie durch Krankheit, Unfall oder Demenz einmal nicht mehr urteilsfähig sein, entscheidet die KESB (Kinder- und Erwachsenen-Schutz-Behörde) für Sie.

Dem können Sie entgegenwirken, in dem Sie jetzt einen VORSORGEAUFTRAG verfassen. Wir sagen Ihnen, wie man das richtig macht und worauf Sie dabei achten müssen. Zudem erfahren Sie auch alles Wichtige über die PATIENTENVERFÜGUNG und die sichere DOKUMENTENAUFBEWAHRUNG.


Programm:
19.00 h, Eintreffen der Gäste
19.30 h, Referat von René Bätschmann 
20.45 h, Apéro
 

Anmeldung 

[email protected]
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.