Patientenverfügung

und Ihre Notfallkarte «für alle Fälle»

Wie hält man im Voraus fest, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man ablehnt?

Die Patientenverfügung regelt die medizinische Vorsorge. Darin wird festgelegt, wie man in bestimmten Notfallsituationen behandelt werden möchte, beispielsweise in Bezug auf lebensverlängernde Massnahmen. Zudem können darin Instruktionen zur Organentnahme enthalten sein.


Bis heute nimmt nur eine Minderheit der Schweizer Bevölkerung diese neuen Rechte einer Patientenverfügung oder eines Vorsorgeauftrags wahr. Dabei sind die Konsequenzen einschneidend und werden den Betroffenen und deren Familien oft erst im Ernstfall bewusst.

Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?

Medizinische Behandlungen brauchen grundsätzlich die Einwilligung des Patienten. Nun kann etwa eine bewusstlose Person weder die Zustimmung zu einer Behandlung erteilen noch diese verweigern. Sie ist in dieser Situation urteilsunfähig und kann nicht über mögliche Massnahmen bestimmen – ausser sie hat diese in einer Patientenverfügung vorab festgehalten.

Was ist der Inhalt einer  Patientenverfügung?

Mittels Patientenverfügung kann verbindlich festgelegt werden, welchen medizinischen Massnahmen im Falle der Urteilsunfähigkeit zugestimmt oder eben nicht zugestimmt wird. Zudem ist es möglich, im Falle der eigenen Urteilsunfähigkeit eine Vertrauensperson einzusetzen, welche dann gewisse Entscheidungen treffen kann.
 


Eine Patientenverfügung im Fall von Diagnosen wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Demenz oder Long Covid

Ihre Notfallkarte – «für alle Fälle»

Ihre Patientenverfügung wird bei uns deponiert. Sie erhalten eine Notfallkarte. Sollte Ihnen etwas Unvorhergesehenes zustossen, finden Ihre Angehörigen, die Polizei oder ein Notfalldienst die Karte in Ihrem Portemonnaie und können entsprechende Schritte einleiten.

Bei Bedarf erfolgt der Abruf der benötigten Dokumente über unsere Notfall-Nummer. Wir sind 7 x 24 Stunden für Sie erreichbar. Die Patientenverfügung senden wir rasch und unkompliziert an den von Ihnen gewünschten Ort.

Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?

Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung alle zwei Jahre zu erneuern. So ist gewährleistet, dass sie immer auf Ihre aktuelle Lebenssituation angepasst ist. Damit können Diskussionen zwischen dem medizinischen Personal und Ihren Angehörigen vermieden werden, da jederzeit Ihr aktueller Wille dokumentiert ist.


Unser Zusatzservice zur Erinnerung

Es gehört zu unserem Service, dass Sie alle zwei Jahre durch uns erinnert werden, die Patientenverfügung zu erneuern.

Ihre Patientenverfügung wird bei uns deponiert. Sie erhalten eine Notfallkarte.

Erleichtern Sie Ihren Angehörigen die Entscheidung, für den Fall, dass Sie urteilsunfähig sind. Definieren Sie im Heute in der Patientenverfügung, was mit Ihnen geschehen soll.